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Rezept einlösen
Von der Krankenkasse bezahlt

Pharmazeutische Dienstleistungen

Seit 2022 dürfen Apotheken einzelne Leistungen unmittelbar mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für Sie sind sie kostenfrei.

Der Gesetzgeber hat fünf solcher Leistungen vorgesehen: die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, die pharmazeutische Betreuung bei Organtransplantierten, die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck, die Einweisung in die Inhalationstechnik und die Betreuung bei oraler Krebstherapie.

Wir bieten davon drei an: die erweiterte Medikationsberatung ab fünf Medikamenten, die Risikoerfassung bei Bluthochdruck und die Einweisung in die Inhalationstechnik.

Wir bieten sie seit 2022 an. Die erweiterte Medikationsberatung führt Sabine Vollwerth durch, die Risikoerfassung bei Bluthochdruck und die Einweisung in die Inhalationstechnik übernehmen PTA oder Sabine Vollwerth.

Fragen Sie einfach nach

Wenn Sie wissen wollen, ob eine dieser Leistungen für Sie in Frage kommt, rufen Sie an. Wir sagen Ihnen, was geht.

Fragen dazu? Rufen Sie an.

Wir gehen ans Telefon, auch wenn es länger dauert. 0271 / 51843, Mo bis Fr.