Blaues, grünes, rosa: welches Rezept ist welches?
Die Farbe sagt Ihnen, wer zahlt und wie lange Sie Zeit haben. Hier steht, was dahintersteckt.
Die drei Rezeptarten
| Rezept | Wer zahlt | Gültig |
|---|---|---|
| E-Rezeptersetzt das rosa Kassenrezept | Ihre gesetzliche Krankenkasse, abzüglich Zuzahlung | 28 Tage, danach bis Monatsende des dritten Monats auf eigene Kosten |
| Blaues RezeptPrivatrezept | Sie selbst, danach Erstattung durch private Kasse oder Beihilfe | 3 Monate |
| Grünes RezeptEmpfehlung der Praxis | Sie selbst | unbegrenzt |
Das grüne Rezept ist mehr wert, als viele denken
Es sieht aus wie eine Empfehlung, und das ist es auch. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hält ein Präparat für sinnvoll, die Krankenkasse zahlt es aber nicht. Bezahlen müssen Sie selbst.
Heben Sie den Beleg trotzdem auf. Ausgaben für Medikamente können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben, wenn sie ärztlich empfohlen sind. Ob sich das im Einzelfall lohnt, hängt an Ihrer zumutbaren Belastung; das rechnet das Finanzamt aus.
Wer bei uns ein Kundenkonto hat, kann sich auf Anfrage eine gesammelte Rechnung ausdrucken lassen. Dann müssen Sie nicht mehr zwölf Monate lang Kassenbons sortieren.
Fragen dazu? Rufen Sie an.
Wir gehen ans Telefon, auch wenn es länger dauert. 0271 / 51843, Mo bis Fr.