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Rezept einlösen
Was Sie zahlen und warum

Zuzahlung, Befreiung, Mehrkosten

Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und in jeder Apotheke gleich hoch. Wir können sie nicht erlassen, aber wir können Ihnen sagen, wann Sie sich befreien lassen können.

Wie hoch die Zuzahlung ist

Bei einem Kassenrezept zahlen Sie zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, zahlen Sie genau diesen Preis.

Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren zahlen nichts.

Manche Präparate sind von der Zuzahlung befreit, weil ihr Preis deutlich unter dem Festbetrag liegt. Welche das sind, wechselt. Wir sehen beim Ausgeben nach und sagen Ihnen Bescheid.

Wann Sie sich befreien lassen können

  • Sobald Sie in einem Kalenderjahr zwei Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgegeben haben, sind Sie für den Rest des Jahres befreit.
  • Bei einer chronischen Krankheit, die dauerhaft behandelt wird, liegt die Grenze bei einem Prozent.
  • Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse, nicht bei uns. Dafür brauchen Sie die gesammelten Quittungen des Jahres.
  • Wir stellen keine Befreiung aus und dürfen die Zuzahlung nicht erlassen.

Quittungen sammeln, ohne Zettelwirtschaft

Mit einem Kundenkonto lassen sich Ihre Käufe auf Anfrage als Sammelbeleg ausdrucken, für einen Monat oder ein ganzes Jahr. Wenn Sie am Jahresende die Belastungsgrenze nachweisen wollen, ist das einfacher als hundert einzelne Kassenbons zu sammeln.

Mehrkosten sind etwas anderes

Wenn Sie ein bestimmtes Präparat wollen, das teurer ist als das, was Ihre Kasse bezahlt, zahlen Sie die Differenz zusätzlich zur Zuzahlung. Das sind die Mehrkosten. Wir sagen Ihnen vorher, wenn welche anfallen, und nennen Ihnen, wenn möglich, eine zuzahlungsfreie Alternative.

Fragen dazu? Rufen Sie an.

Wir gehen ans Telefon, auch wenn es länger dauert. 0271 / 51843, Mo bis Fr.